04.11.2020
Kurzarbeit verlängert
Die Regelungen zur Kurzarbeit wurden über das Jahresende hinaus verlängert.
Kurzarbeit auch in 2021 möglich
Ende Oktober wurde im Bundesgesetzblatt die „Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ veröffentlicht. Sie verlängert die Öffnung des Bezugs von Kurzarbeitergeld (Kug) auch für Zeitarbeitskräfte bis zum 31. Dezember 2021 für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Dabei wird auf den tatsächlichen Beginn der Kurzarbeit abgestellt.
Verlängerung Hinzuverdienstregelung
Weitere Regelungen zur Kurzarbeit werden voraussichtlich in den kommenden Wochen verlängert. Dazu zählen die Verlängerung der Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf 70/77 bzw. 80/87 Prozent und der Hinzuverdienstregelung