01.04.2021
Erneut mehr Geld in der Zeitarbeit
Tariferhöhung zum 01.04.2021
Weiterer Tarifschritt zum 01.04.2021
Der Mindestlohn, also die Entgeltgruppe 1, erhöht sich für den Einsatz ungelernter Hilfskräfte (betriebliche Einweisung erforderlich) von 10,15 Euro (West) und 10,10 Euro Ost auf dann 10,45 Euro. Auch die anderen Entgeltgruppen werden angehoben: In der Gruppe 2a - Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind – steigert sich der Stundenlohn von 10,82/10,42 Euro auf 11,15 Euro.
Steigerung in allen Entgeltgruppen
In der Gruppe 2b, Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist,
geht´s von 11,38/10,98 Euro hoch auf 11,72 Euro. Entgeltgruppe 3, Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist, steigert sich von 12,42/11,93 Euro auf 12,79 Euro. In der Spitze – Entgeltgruppe 9 (Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich ist) sieht das iGZ-DGB-Tarifwerk eine Erhöhung von 22,12/21,24 Euro auf 22,79 Euro vor.